Neue Baumschutzverordnung in Bad Wörishofen

Der Stadtrat der Kurstadt hat eine Neuerung der Baumschutzverordnung beschlossen. Demnach wird für Fällungen ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter eine Genehmigung benötigt. Das Kappen von Bäumen ist nun auch verboten. Gefällte Bäume müssen durch Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen ersetzt werden. Zuvor gab es im Stadtrat eine Debatte um den Sinn und Nutzen der Baumschutzverordnung. Die Vorschläge reichten von der Erfassung schützenswerter Bäume bei Bauvorhaben bis zur Abschaffung der Verordnung. […] weiterlesen