Urteil zu Verschattung

BONN. Eine Nachbarin hatte gegen den Eigentümer einer großen Eibe auf dem Nachbargrundstück geklagt, da die Äste über das Grundstück hingen und der etwa hundertjährige Baum die Büroräume verschatte. Die erste Aufforderung zur Fällung war im Oktober 2007, der Baum war laut Gutachten 17 Meter hoch und 12 Meter breit. Der Baumeigentümer lehnte die Fällung ab. Im November 2013 forderte die Klägerin einen Rückschnitt des Baumes, da Äste bis zu zehn Meter ins Grundstück hineinragen. Auch das lehnte der Nachbar ab, ein Schiedsverfahren blieb ergebnislos. Im April 2014 reichte die Nachbarin Klage ein.

Das Bonner Amtsgericht wies die Klage ab. Begründung: Der Anspruch sei verjährt, da die Klägerin bereits 2007 Kenntnis der Störung erlangte sowie die Beseitigung forderte. Der Überhang dürfe zwar entfernt werden, aber aufgrund der Verjährung auf Kosten der Klägerin.

(AG Bonn 107 C 97/14)