Baumfreundliches BGH-Urteil zu Verschattung

KARLSRUHE. Ein Ehepaar zog bis vor den Bundesgerichtshof, um die Stadt Bielefeld zu zwingen, zwei etwa 25 Meter hohe Eschen in einem benachbarten Park zu fällen. Die Kläger gaben an, dass die beiden Bäume ihr Gartengrundstück zu stark verschatten und der Garten deshalb weder zur Erholung noch zur Aufzucht von Bonsaikulturen geeignet sei. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass nach ständiger Rechtssprechung negative Emissionen gedultet werden müssen, solange sie nicht unerträglich sind.

“Umso mehr tritt in den Vordergrund, dass öffentliche Grünanlagen zum Zwecke der Luftverbesserung, zur Schaffung von Naherholungsräumen und als Rückzugsort für Tiere gerade auch große Bäume enthalten sollen, für deren Anpflanzung auf vielen privaten Grundstücken kein Raum ist.”

Az.: V ZR 229/14

Vorher wurde bereits vom Landgericht Bielefeld und vom Oberlandesgericht in Hamm zugunsten der Gehölze entschieden.