Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen? Müssen private Baumeigentümer ihre Bäume genauso kontrollieren wie zum Beispiel eine Stadt?
Dazu gibt es nun ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg. An einer Wohnanlage fiel ein Ast auf das Auto der Klägerin. Diese wollte nun Schadensersatz von der Hausverwaltung. Ein Gutachter bestätigte, dass der Ast möglicherweise instabil gewesen sei. Das Gericht hingegen argumentierte, dass von Städten und Gemeinden zu erwarten sei, dass diese ihre Bäume regelmäßig von qualifiziertem Personal kontrollieren lassen. Bei Privatleuten hingegen sei die Anforderung geringer. Nur wenn diese Anzeichen erkennen, müssten Sie einen Fachmann zu Rate ziehen. Der vorliegende Schaden hätte demnach von der Hausverwaltung nicht erkannt werden müssen, so dass die Klägerin den Schaden selbst tragen müsse.
Das Urteil bestätigt frühere Auslegungen von der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen. Dennoch sollten auch Privatleute und Hausverwaltungen insbesondere bei größeren Baumbeständen ihre Gehölze kontrollieren lassen, um auch Personenschäden durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume zu verhindern.
Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 12 U 7/17, Hinweisbeschluss vom 11.05.2017