Baumschutz auf Baustellen

Bäume in Städten haben es schwer. Kommt dann noch eine Baustelle, bedeutet das häufig das Ende. Mit dem richtigen Willen und ein paar Maßnahmen könnten jedoch viele Bäume stehen bleiben. In Richtlinien wie der DIN 18920 und der  RAS-LP 4 sind die Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Erhaltungswürdigkeit

Sind Baumaßnahmen geplant, muss geprüft werden, ob Bäume davon betroffen sind. Das kann ein direkter Eingriff wie etwa eine Abgrabung im Wurzelraum oder das Aufstellen von Baumaschinen im Kronenbereich sein, es kann aber auch sein, dass Äste im Weg sind oder sich der Grundwasserspiegel verändern wird. Die Bäume sind auf ihre Erhaltungswürdigkeit zu überprüfen. Ist es also wert, den Baum zu erhalten und ggf. zu schützen oder hat er sowieso wegen Alter oder Vorschädigungen nur noch eine geringe Lebenserwartung. Soll der Baum erhalten bleiben, muss untersucht werden, ob ein Erhalt im Zuge der Baumaßnahme möglich ist.

Baumschutz in der Planung

Wichtig ist, dass Baumschutzmaßnahmen in der Planungsphase berücksichtigt werden. Während der Baustelle ist es für Schutzmaßnahmen meist zu spät.

Schutz des Wurzelbereiches

Die gesamte Kronentraufe, also der von der Krone überdeckte Bereich, zuzüglich 1,50 Meter gilt als Wurzelbereich und ist für Baumaßnahmen eigentlich tabu. In dieser Zone sollen alle Belastungen wie Ablagerung, Aufstellen von Maschinen und Material, Befahrung, Verunreinigung, Verdichtung und Versiegelung des Bodens sowie Bodenauf- und abtrag vermieden werden.

Beachten:
DIN 18920
RAS-LP 4
ZTV-Baumpflege

Der Schutz ist durch einen ortsfesten, zwei Meter hohen Zaun zu gewährleisten. Werden Wurzeln durch eine Baggerschaufel beschädigt, führt dies zu Rissen, die sich bis zum Stamm fortsetzen können und so eine Eintrittspforte für Pilze und Fäulen darstellen. Die Gesundheit und die Standsicherheit des Baumes sind dann beeinträchtigt. Bei größeren Wurzelabtrennungen kann die Standsicherheit unmittelbar gefährdet sein.

Wurzelvorhang

Sind Abgrabungen im Wurzelbereich dennoch unvermeidbar, kann ein Wurzelvorhang als Schutzmaßnahme zur Vorsorge bei Abgrabungen im Wurzelbereich gemäß DIN 18920, RAS-LP 4 und ZTV-Baumpflege eingebaut werden. Die Durchführbarkeit einer solchen Maßnahme hängt vom Zustand des Baumes, der Größe und fachgerechten Ausführung des Eingriffs ab. Für einen Wurzelvorhang wird ein mindestens 0,25 Meter breiter Graben mit einem Mindestabstand zur Außenkante Stammfuß vom Vierfachen des Stammumfanges gemessen in einem Meter Höhe, mindestens jedoch 2,50 Meter, per Hand oder durch Absaugtechnik angelegt. Der Abstand zur künftigen Baugrube sollte 0,30 Meter betragen. Die Tiefe des Grabens muss den durchwurzelten Bereich umfassen und darf bis maximal zur Sohle der Baugrube reichen. An den Baumwurzeln ist ein fachgerechter Schnitt mit einer scharfen Schere bei kleinster Schnittfläche durchzuführen. Anschließend wird eine verrottbare, standfeste und luftdurchlässige Schalung aus Maschendraht oder vergleichbares mit einem unverzinkten Drahtgeflecht und innenliegendem Gewebe, z.B. Sackleinwand, Ballentuch aus Jute oder Trennvlies, eingelegt. Die Sicherung der Schalung geschieht durch auf der Außenseite eingeschlagene standfeste Holzpfähle in höchstens einem Meter Abstand.

Wurzelvorhang als letzte Option

Die freigelegten Wurzeln müssen gegen Austrocknen und Frosteinwirkung geschützt werden. Der Wurzelvorhang ist bis zum Baubeginn und während der Bauzeit ständig feucht zu halten. Der Graben wird mit geeignetem Vegetationssubstrat und/oder Unterboden ohne maschinelle
Verdichtung verfüllt. Der Wurzelvorhang ist nach oben offen zu lassen und die Baugrube mit
durchwurzelungsfähigem Material zu verfüllen. Die Ausführung sollte möglichst im Frühjahr oder Herbst und eine Vegetationsperiode vor Baubeginn statt finden. Der Wurzelvorhang ist während der gesamten Baumaßnahme und über den Bauabschluss hinaus im Boden zu belassen.

Alle Schutzmaßnahmen sind während der Bauphase regelmäßig auf Einhaltung zu kontrollieren.

Freistellung

Bäume passen sich im Laufe ihres Lebens an ihren Standort an. Veränderungen im Baumumfeld wirken sich meist negativ aus. Dazu zählt auch die Freistellung, also das Entfernen von Nachbarbäumen oder auch Gebäuden. Der freigestellte Baum ist plötzlich dem Wind ausgesetzt, vor dem er vorher geschützt war. Bei Starkwindereignissen kann es zu einem Bruch von Ästen oder des Baumes und zu Entwurzelung kommen.

Auch das nun eintreffende Licht, bei Entfernung von Bäumen insbesondere in südlicher und südwestlicher Richtung, kann sich negativ auswirken. Bäume mit dünner und glatter Borke wie zum Beispiel die Buche oder auch die Fichte bekommen Sonnenbrand, der zu einem Absterben der Rinde und Borke führen. Als Folge kann Pilzbefall auftreten, der den Baum in seiner Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigen kann.

Ein praktisches Merkblatt finden Sie unter vssg.ch