Gericht erlaubt Baumfällung

Das Amtsgericht in Weilheim hat einer Klägerin Recht gegeben und so der Fällung einer 30 Meter hohen Buche in Schongau zugestimmt. Der Baum wurde vor über 100 Jahren gepflanzt und hat inzwischen einen Stammdurchmesser von 170 Zentimeter. Davon befindet sich ein Teil auf einer Breite von 20 Zentimeter auf dem Grundstück der Nachbarin. Sie hatte ihre Klage mit den üblichen Beeinträchtigungen wie Schattenwurf, Laubfall und Wurzeln begründet. Obwohl nicht als solcher gepflanzt betrachtete das Gericht die Buche als Grenzbaum und gab der Nachbarin Recht. Der Baum soll im Oktober gefällt werden.

via merkur-online.de