BAD WÖRISHOFEN. Der Stadtrat der Kurstadt hat eine Neuerung der Baumschutzverordnung beschlossen, die ab 01. Januar 2015 in Kraft tritt. Demnach wird für Fällungen ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter eine Genehmigung benötigt. Das Kappen von Bäumen ist nun auch verboten. Gefällte Bäume müssen durch Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen ersetzt werden. Zuvor gab es im Stadtrat eine Debatte um den Sinn und Nutzen der Baumschutzverordnung. Die Vorschläge reichten von der Erfassung schützenswerter Bäume bei Bauvorhaben bis zur Abschaffung der Verordnung. Neben Bad Wörishofen hat in der Region nur noch Kempten eine Baumschutzverordnung.
Die Effizienz von Baumschutzsatzungen wird oft infrage gestellt. So ergab eine bundesweite Umfrage vor über zehn Jahren, dass zum Beispiel 80% aller Anträge genehmigt werden, in manchen Städten sogar mehr (vgl. Schulz, Effizienz von Baumschutzsatzungen, Jahrbuch der Baumpflege 2002).