Walnüsse dürfen vom Baum fallen. Das hat das Frankfurter Amtsgericht entschieden (Aktenzeichen 32 C 365/17 (72)). Eine Frau parkte Ihr Auto unter einem entsprechenden Baum. Durch die herabfallenden Nüsse sei am Fahrzeug ein Schaden in Höhe von 3000 Euro entstanden, den Sie vom Baumeigentümer erstattet haben wollte.
Walnüsse, die im Herbst fallen, seien eine Naturgegebenheit, so das Gericht. Ein Rückschnitt oder Fangnetze seien unzumutbar und nicht wünschenswert. Das gleiche gelte auch für Kastanien.