Gericht erlaubt Baumfällung

Das Amtsgericht in Weilheim hat einer Klägerin Recht gegeben und so der Fällung einer 30 Meter hohen Buche in Schongau zugestimmt. Der Baum wurde vor über 100 Jahren gepflanzt und hat inzwischen einen Stammdurchmesser von 170 Zentimeter. Davon befindet sich ein Teil auf einer Breite von 20 Zentimeter auf dem Grundstück der Nachbarin. Sie hatte [...] weiterlesen

Streit um Mammutbaum vor Gericht

Das Landgericht im Bonn verhandelt derzeit im Streit zwischen dem Betreiber eines Kindergartens und der Stadt. Von einem Mammutbaum war vor einem halben Jahr ein größerer Ast abgebrochen. Der Kindergartenbetreiber sieht in dem Baum eine Gefahr und möchte ihn fällen. Die Stadt verweist auf ein Gutachten, wonach der Baum als sicher eingestuft wird. Das Gericht [...] weiterlesen

Anzeige nach Baumfällung erstattet

Nachdem eine Linde von 1871 wegen “höchster Gefahr im Verzug” gefällt worden ist hat ein Mitglied des Gemeinderats Anzeige erstattet. Auch er bezweifelt die hohe Dringlichkeit: augsburger-allgemeine.de Aktualisierung 27.08.14: Der „Baumsachverständige vom Maschinenring“ hatte zu der dringenden Fällung geraten: augsburger-allgemeine.de

Mammutbaum soll weichen

Ein Mammutbaum soll gefällt werden, weil seine Wurzeln den Asphalt anheben und so eine Stolperfalle seien: badische-zeitung.de

Fällaktion wegen ALB

In Salmdorf bei München wurde zahlreiche Bäume wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) gefällt. Nach dem Fund des Käfers in Ahornbäumen wurden Fällungen von Wirtsbäumen im Umkreis von 100 Metern angeordnet, insgesamt wurden 120 Bäume entnommen. via OVB online

150 Jahre alte Ulme vergiftet

Mehr als drei Meter Stammumfang und eine Höhe und ein Kronendurchmesser von zwanzig Metern hatte eine Bergulme (Ulmus glabra) in Gießen. Die Eigentümer wollten sie unter besonderen Schutz stellen,  der Magistrat lehnte die Eintragung als Naturdenkmal 1992 ab. 2010 konnten die Nachbarn vor Gericht erreichen, dass der Baum drastisch zurück geschnitten wurde. Im Sommer 2011 [...] weiterlesen

Strafe für unerlaubte Baumfällung

Nachdem eine Frau einen Baum auf dem Grundstück ihrer Nachbarn gefällt hat, wurde sie nun von einem Gericht zu einer Geldbuße verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten tragen und Schadensersatz an die Nachbarn zahlen. Insgesamt beläuft sich die Strafe damit auf fast 6.000 Euro (die Frau verdient laut Bericht 11.000 Euro im Jahr): nachrichten.at

Stadt verbietet Baumfällung

Ein Grundstückseigentümer möchte eine Buche fällen, die Stadt verbietet dies mit Verweis auf die Baumschutzsatzung: rundschau-online.de

Friedenslinde gefällt

Eine Linde von 1871 ist wegen „höchster Gefahr im Verzug“ gefällt worden. Ob die Fällung berechtigt war, kann natürlich aus der Ferne nicht gesagt werden, aber Gefahr im Verzug kommt bei der Baumkontrolle fast nie vor: augsburger-allgemeine.de

Streit um Naturdenkmal

Die Kirchengemeinde, an dessen Kapelle die als Naturdenkmal eingetragene Linde steht, möchte die Fällung des Baumes. Im Juli war ein Ast abgebrochen. Der für Naturdenkmale zuständige Kreis schickte Baumkontrolleure, die den Baum als sicher einstufen. Jetzt wurde ein Rückschnitt vorgenommen und Kronensicherungen eingebaut. Der Kirchenvorstand droht unterdessen mit Rücktritt, falls der Baum, für den er [...] weiterlesen

Antonius-Eiche

Bericht über eine „Tausendjährige“ Eiche in einem kleinen Dorf im Sauerland. Der markante Baum mit einer Höhlung musste vor über 50 Jahren baumchirurgische Maßnahmen über sich ergehen lassen und hatte bei Straßenbauarbeiten Wurzelverluste zu verkraften. Der Status als Naturdenkmal wurde der Stiel-Eiche aus Kostengründen wieder aberkannt: derwesten.de

Baumschutzsatzung in Bad Wörishofen

In Bad Wörishofen ist man über den Sinn und Nutzen der Baumschutzsatzung zwiegespalten und hat nun eine Neufassung beschlossen. Im Allgäu hat nur noch Kempten eine solche Satzung: augsburger-allgemeine.de

Kein Baumschutz

Auch in Bielefeld werden Bäume leider nicht vor Baumaßnahmen geschützt: nw-news.de

Jungvögel bei Baumschnitt getötet

Mitarbeiter der Stadt haben Nester zerstört und dabei Jungvögel getötet. Die Schnittmaßnahmen werden mit Verkehrssicherheit begründet. Ungeachtet davon müssen Maßnahmen spätestens beim Auffinden von Nestern gestoppt werden: ln-online.de